In Unternehmensgruppen kann die Holding Investitionen steuern und Ergebnisse überwachen, während die Tochtergesellschaften ihre Geschäfte betreiben und Verträge mit Kunden und Lieferanten schließen, was klare Grenzen der Aufsicht, nachvollziehbare Entscheidungsverfahren und eindeutige Befugnisse zur Vertretung und Verpflichtung jeder Gesellschaft erfordert.
Zu den wichtigen praktischen Fragen gehört die Organisation gemeinsamer Dienstleistungen wie Rechtsberatung, Finanzwesen, Personalmanagement und Beschaffung, wobei der Leistungsumfang, die Verantwortung des Anbieters, die Berechnung der Kosten und der Genehmigungsweg innerhalb der empfangenden Gesellschaft festgelegt werden.
Auch Finanzierungen zwischen Gruppengesellschaften, die Nutzung von Vermögenswerten und die Stellung von Sicherheiten erfordern Unterlagen, die Anlass und Bedingungen des Geschäfts sowie die Befugnisse zur Genehmigung erläutern, während anwendbare Vorschriften zu Interessenkonflikten berücksichtigt und die Interessen jeder Gesellschaft sowie die Rechte ihrer Gesellschafter und Aktionäre gewahrt werden.
Die Bedeutung dieser Regelungen steigt bei mehreren Geschäftsfeldern oder beim Einstieg eines Investors in eine Tochtergesellschaft, weil dann die Rechte und Verpflichtungen jedes Rechtsträgers erkennbar sein und seine Ergebnisse klar bewertet werden müssen.
Eine gute Unternehmensführung auf Gruppenebene unterstützt die Holding in ihrer Investitions- und Aufsichtsfunktion und gibt den Tochtergesellschaften einen klaren Rahmen für ihre Tätigkeit und Rechenschaftspflicht.




